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VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 CS 08.2302 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren; Richterablehnung in erster Instanz; Abfallbeseitigung; Pflicht zur Führung eines Registers; Anordnung zur Untersuchung und Einschlüsselung von Abfällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 21.09.2004 - 10 ZB 04.127
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 CS 08.2302
Damit wird dem Verwaltungsgerichtshof die Befugnis zur Überprüfung der Ablehnungsentscheidung auch im Rechtsmittelverfahren gegen die abschließende Sachentscheidung entzogen (vgl. BayVGH vom 21.9.2004 Az. 10 ZB 04.127;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 54 RdNr. 22 m.w.N., Bader u.a., VwGO, 2. Aufl., § 54 RdNrn. 12 und 14).Ein Fall "handgreiflicher Gesetzwidrigkeit", in dem ein Rechtsmittel zuzulassen wäre, um der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter zu genügen (BVerfG vom 18.12.2007 NVwZ-RR 2008, 289/290; BayVGH vom 21.9.2004 Az. 10 ZB 04.127;… vgl. auch Bader u.a., VwGO, a.a.O. ), liegt nicht vor.
- BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 CS 08.2302
Ein Fall "handgreiflicher Gesetzwidrigkeit", in dem ein Rechtsmittel zuzulassen wäre, um der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter zu genügen (BVerfG vom 18.12.2007 NVwZ-RR 2008, 289/290; BayVGH vom 21.9.2004 Az. 10 ZB 04.127;… vgl. auch Bader u.a., VwGO, a.a.O. ), liegt nicht vor.
- OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 38/08
Abfall; Abfallentsorgungsanlage; Auditierung; Beschwer; Betreiberpflicht; …
Ein Betriebstagebuch bzw. eine Jahresübersicht ist damit nicht gleichzustellen (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.10.2008, 20 CS 08.2302, Juris). - VGH Bayern, 12.11.2008 - 20 ZB 08.2353
Abfallbeseitigung; Pflicht zur Führung eines Registers; Anordnung zur …
Die Klägerin wiederholt hier nahezu wortgleich ihr Vorbringen im Beschwerdeverfahren Az. 20 CS 08.2302, in dem der Senat ihre Beschwerde gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss, mit dem ihr Aussetzungsantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO betreffend die Rechtmäßigkeit des Bescheides des Beklagten vom 6. Februar 2008 in der Fassung des Ergänzungsbescheides vom 27. Februar 2008 abgelehnt worden war, zurückgewiesen hatte.Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 8. Oktober 2008 (Az. 20 CS 08.2302).